Finanzierung

Was kostest die Pflege wie wird kann diese finanziert werden

Patienten in Deutschland haben das Recht, sowohl über ihren Aufenthaltsort, ihren Arzt und etwaige Behandlungen selbst zu entscheiden. Intensivpflegepatienten können sich also aussuchen, ob sie zu Hause, in einem Heim oder in einer Wohngemeinschaft gepflegt werden möchten.

  1. Ein wichtiger Aspekt bei dieser Entscheidung sind natürlich die Kosten. Dabei sind drei Bereiche zu berücksichtigen:
    Medizinische und therapeutische Leistungen werden nach Sozialgesetzbuch V als „Behandlungspflege“ bezeichnet. Dazu gehören zum Beispiel alle Maßnahmen, die speziell die Pflege beatmeter Patienten betreffen. Die Kosten der Behandlungspflege werden praktisch komplett von der Krankenkasse übernommen.
  2. Die allgemeinen pflegerischen Leistungen gehören nach Sozialgesetzbuch XI zur Grundpflege. Welche Kosten von der Pflegeversicherung übernommen werden, hängt von der Pflegestufe des Patienten ab.
  3. Die Miete und Wohnwirtschaftskosten (Nebenkosten) müssen grundsätzlich vom Patienten selbst bezahlt werden.

Wie hoch die Kosten für den einzelnen Patienten sind, hängt also stark von den individuellen Umständen ab. Wir berechnen gemeinsam mit Ihnen die genauen Beträge, bevor Sie eine Entscheidung treffen. Und natürlich stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite, beraten Sie umfassend und helfen – sofern gewünscht – mit der kompletten Abwicklung notwendiger Beantragungen.